Friekon GmbH Kabelkonfektion 
 
Mit unseren Leitungen sind Sie immer gut verkabelt!




Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen


Im Folgenden stehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Friekon GmbH
Gernsheimer Straße 126
64319 Pfungstadt
Allen unseren Geschäften liegen ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen sowie die
„Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie“ zugrunde.
Angebote :
Alle Angebote sind freibleibend. Sie erfolgen stets schriftlich und können auch in gültigen
Katalogen oder sonstigen Druckschriften enthalten sein.
Alle Bestellungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung der Friekon GmbH.
Diese kann auch durch Übersendung einer Rechnung erfolgen. Mündliche Abmachungen sind nur
verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Die in Angeboten enthaltenen Maß- und
Gewichtsangaben, Abbildungen und Beschreibungen sind nur annähernd und unverbindlich.
Sie richten sich nach den Angaben des Käufers unter Einhaltung brancheüblicher bzw.
fertigungstechnisch bedingter Toleranzen.
Preise :
Die Preise gelten ab Werk ohne Verpackung.
Die Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
Eigentumsvorbehalt :
Das Eigentum an allen durch die Friekon GmbH gelieferten Waren behalten wir uns bis zur
Erfüllung sämtlicher Ansprüche vor, die uns gegen den Käufer aus der laufenden
Geschäftsverbindung, auch auf Grund früherer Lieferungen, zustehen.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware in ordnungsmäßigem Geschäftsgang weiter zu veräußern.
Kommt der Käufer ganz oder teilweise in Zahlungsverzug, so ist die Friekon GmbH zur
Rückforderung der Ware berechtigt.
Bei der Herausgabe von Schecks besteht der Vorbehalt bis zu deren vollständigen Einlösung.
Der Käufer ist verpflichtet, der Friekon GmbH unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn die von
uns gelieferte Ware von Dritten gepfändet wird.
Sobald über das Vermögen des Käufers das Konkursverfahren, das Vergleichsverfahren zur
Abwendung des Konkurses oder das Vertragshilfeverfahren eröffnet wird, kann die Friekon GmbH
die Aussonderung der noch vorhandenen Waren und Forderungen verlangen.
Zahlung :
Zahlungen sind zu leisten gem. der im Angebot genannten Fristen
Nach Ablauf dieser Frist werden Verzugszinsen, die um 2 % höher als der jeweilige Diskontsatz der
Landeszentralbank liegen, berechnet.
Lieferzeit :
Die Lieferfrist beginnt nach Klärung aller technischer und kaufmännischer Fragen und Vorliegen
einer schriftlichen Übereinstimmung.
Die Lieferungen erfolgen mangels anderer Vereinbarungen ab Werk Pfungstadt.
Der weitere Transport geschieht auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Jede Teillieferung ist als selbständiges Geschäft anzusehen und ohne Einfluß auf den unerfüllten
Teil der Gesamtlieferung.
Sämtliche Lieferfristen gelten nur annähernd und unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise ein
Fixtermin ausdrücklich bestätigt worden ist. Überschreitung vereinbarter Lieferfristen gibt dem
Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen Verzuges oder Nichterfüllung, auch nicht auf
eine Vertragsstrafe.
Der Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist erst zulässig, wenn ein Verschulden der Friekon GmbH
nachgewiesen oder anerkannt und eine von dem Käufer gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos
abgelaufen ist.
Betriebsstockungen, Lieferausfälle und Lieferverzögerungen der Lieferanten, Arbeitskräfte-,
Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks oder Fälle höherer Gewalt berechtigen die Friekon GmbH,
die Lieferfristen zu verlängern oder von ihren Verpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten.
Diese Umstände sind auch dann durch die Friekon GmbH nicht zu vertreten, wenn sie während
eines bereits vorliegenden Lieferungsverzuges eintreten.
Sonderanfertigungen :
Alle Lieferungen von Waren, die von der Friekon GmbH nicht serienmäßig hergestellt werden, sind
als Sonderanfertigungen anzusehen. Sie werden nach den Angaben des Käufers unter Einhaltung
brancheüblicher Toleranzen hergestellt.
Durch Bezahlung von Kostenanteilen für Werkzeuge erwirbt der Käufer kein Anrecht auf die
Werkzeuge selbst.
Mengen :
Bei Massenanfertigungen sind, wenn nicht besonders vereinbart, Abweichungen in der Stückzahl
bis zu +/- 5 % gegenüber dem Auftrag zulässig.
Gewerbliche Schutzrechte:
Der Käufer haftet dafür, dass durch zur Herstellung übergebene Konstruktionsangaben,
Zeichnungen, Modelle, Muster oder sonstige Spezifikationen nicht in Schutzrechte Dritter
eingegriffen wird.
Bei Verletzung von Schutzrechten durch den Käufer hält dieser die Friekon GmbH schad- und
klaglos.
Software, Ausführungsunterlagen, wie etwa Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen
bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen geistiges Eigentum
der Friekon GmbH und genießen urheberrechtlichen Schutz.
Jede nicht ausdrücklich eingeräumte Vervielfältigung, Verbreitung, Nachahmung, Bearbeitung oder
Verwertung und dergleichen ist unzulässig.
Sonstige Vereinbarungen :
Alle mündlichen oder telefonischen Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Gewährleistung :
Die Gewährleistungsfrist ist auf 24 Monate für serienmäßig hergestellte Geräte und auf 12 Monate
für Sonderanfertigungen beschränkt und beginnt ab Gefahrenübergang im Sinne dieser AGB.
Kein Gewährleistungsanspruch besteht bei Mängeln, die durch unsachgemäße Behandlung oder
Überbeanspruchung entstanden sind, wenn gesetzliche oder durch die Friekon GmbH erlassene
Bedienungs- oder Installationsvorschriften nicht befolgt werden; wenn der Liefergegenstand
aufgrund der Vorgaben des Käufers erstellt wurde und der Mangel auf diese Vorgaben bzw.
Zeichnungen zurückzuführen ist; bei fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer
oder Dritte, bei natürlicher Abnutzung, bei Transportschäden, bei unsachgemäßer Lagerung, bei
funktionsstörenden Betriebsbedingungen (z.B. falsche Stromversorgung), bei chemischen,
elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen, bei nicht durchgeführter notwendiger Wartung,
oder bei schlechter Instandhaltung.
Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind – bei sonstigem Verlust der
Gewährleistungsansprüche- unverzüglich unter Angabe der möglichen Ursache schriftlich bekannt
zu geben.
Mündliche, telefonische oder nicht unverzügliche Mängelrügen und Beanstandungen werden nicht
berücksichtigt.
Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme
feststellbar waren, ausgeschlossen.
Die Friekon GmbH ist berechtigt, jede für notwendig erachtete Untersuchung anzustellen oder
anstellen zu lassen, auch wenn durch diese die Waren oder Werkstücke unbrauchbar gemacht
werden.
Für den Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass die Friekon GmbH keine Fehler zu vertreten hat,
hat der Käufer die Kosten für diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu tragen.
Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder
sonstigen Spezifikationen des Käufers hergestellt, so leistet die Friekon GmbH nur für die
bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.
Werden vom Käufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Friekon GmbH Veränderungen an
den übergebenen Geräten vorgenommen, erlischt die Gewährleistungspflicht.
Bei der Geltendmachung der sekundären Gewährleistungsansprüche ist die Friekon GmbH nach
ihrer Wahl berechtigt, ein Wandlungsbegehren durch einen Preisminderungsanspruch abzuwenden,
sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
Der Käufer hat auch in den ersten 24 Monaten ab Übergabe der Sache das Vorliegen eines Mangels
zum Zeitpunkt der Übergabe nachzuweisen.
Ersatzansprüche des Käufers wegen eventuell entstandenen Ein- und Ausbaukosten, Ausfallkosten,
Fracht-, Zoll- und Versicherungskosten sind ausgeschlossen.
Sämtliche im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Kosten, wie z.B. Transport-,
Ein- und Ausbaukosten, sowie Fahrtkosten gehen zu Lasten des Käufers.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden,
Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste sowie Schäden durch
Ansprüche Dritter gegen den Käufer ist ebenfalls ausgeschlossen.
Jede weitere Mängelhaftung oder Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Nichterfüllung,
Schlechterfüllung oder Verschuldens beim Vertragsabschluss ist ausgeschlossen.
Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen solcher Ansprüche fällige Zahlungen an die Friekon UG
zurückzubehalten oder diese Ansprüche gegen unsere Forderungen aufzurechnen. Die Haftung
wegen schuldhafter Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies
gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Allgemeines:
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der
restlichen Bestimmungen nicht.
Die Vertragspartner vereinbaren die Anwendung des deutschen Rechts. Die Anwendung des UN-
Kaufrechts wird einvernehmlich ausgeschlossen.
Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante
Informationen hat der Käufer der Friekon GmbH umgehend schriftlich bekannt zu geben.
Erfüllungsort und Gerichtsstand :
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen der
Friekon GmbH und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz der Friekon GmbH
örtlich zuständige Gericht. Die Friekon GmbH ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand
des Käufers zu klagen.
Pfungstadt, April 2021